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Mahnung trotz Zahlung

Sie haben eine Mahnung erhalten, obwohl Sie die Rechnung bereits beglichen haben?

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Bitte berücksichtigen Sie zunächst das auf der Zahlungserinnerung angegebene Datum, bis zu welchem Zahlungseingänge berücksichtigt wurden. Das Datum finden Sie hier.  
 

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Vorausgesetzt, die Überweisung wurde korrekt ausgeführt, müssen Sie nicht weiter tätig werden. Mit Verbuchung des Zahlungseingangs wird die Zahlungserinnerung selbstverständlich hinfällig.
Teilen Sie uns bitte hier die abweichende Bankverbindung bzw. den abweichenden Verwendungszweck mit, die Sie in Ihrer Überweisung verwendet haben.

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Teilen Sie uns für die weitere Bearbeitung Ihre Rechnungsdetails mit.

Wir müssen darauf hinweisen, dass der Versand von E-Mails in unverschlüsselter Form erfolgt. Technisch betrachtet kann es damit nicht ausgeschlossen werden, dass es unbefugten Dritten gelingt, Kenntnis von per E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten zu erlangen.

Falls Sie sich in den Punkten nicht wiederfinden, so können wir die Rechnung gerne überprüfen.

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