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Gesetzlich versichert

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Dann sind Sie grundsätzlich zahlungspflichtig. Sofern Sie eine private Zusatzversicherung haben, die wahlärztliche Leistungen umfasst, reichen Sie die Liquidation bitte dort ein.

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Gerne werden wir den Sachverhalt überprüfen und Ihnen eine entsprechende Rückmeldung geben. Bis dahin bitten wir Sie die Rechnung nicht auszugleichen. Wir werden bis zur Klärung einen Mahnstopp installieren.

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Die Vorlage einer gültigen Versicherungskarte ist Voraussetzung für die Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Wird die Karte nicht vorgelegt, muss die Behandlung privat abgerechnet werden. Innerhalb einer bestimmten Frist ist es möglich, die Versichertenkarte nachzureichen und nachträglich eine Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vorzunehmen. Hierzu kann Ihnen das Krankenhaus direkt Auskunft geben. Ist eine nachträgliche gesetzliche Abrechnung wegen Fristablauf nicht mehr möglich, sind Sie zahlungspflichtig.

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Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir bitten Sie das nachfolgende Formular entsprechend auszufüllen und abzusenden, damit wir den Sachverhalt prüfen können.

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Als Kassenpatient deckt Ihre gesetzliche Krankenkasse nur die Behandlung durch Vertragsärzte ab. Chefärzte verfügen in der Regel nicht über eine Kassenzulassung und sind daher ausschließlich außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung tätig. Sofern Sie sich bewusst für den Besuch einer Privatsprechstunde entschieden haben, ist die Rechnungserstellung Ihnen gegenüber korrekt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse besteht in der Regel nicht.

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Das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen richtet sich nach dem Kriterium der medizinischen Notwendigkeit. Es gibt allerdings darüber hinausgehende Leistungen, die zwar nicht medizinisch notwendig, jedoch medizinisch sinnvoll sind. Solche Leistungen können individuell vertraglich vereinbart werden und werden dann direkt mit dem Patienten abgerechnet. Ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht in der Regel nicht.

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Gerne werden wir den Sachverhalt überprüfen und Ihnen eine entsprechende Rückmeldung geben. Bis dahin bitten wir Sie die Rechnung nicht auszugleichen. Wir werden bis zur Klärung einen Mahnstopp installieren. Wir bitten Sie das nachfolgende Formular entsprechend auszufüllen und abzusenden, damit wir den Sachverhalt prüfen können.
       
Falls Sie sich in den Punkten nicht wiederfinden, so können wir die Rechnung gerne überprüfen.

Wir müssen darauf hinweisen, dass der Versand von E-Mails in unverschlüsselter Form erfolgt. Technisch betrachtet kann es damit nicht ausgeschlossen werden, dass es unbefugten Dritten gelingt, Kenntnis von per E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten zu erlangen.

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